Pflegeberatung


Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das für alle Betroffene viele Fragen aufwirft. Die Angebote und das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung werden immer komplexer, Ansprüche und mögliche Hilfestellungen sind nicht transparent. Unser Team der Pflegeberatung ist Ansprechpartner für Patienten, deren Angehörige aber auch für Mitarbeiter unseres Hauses. Die Kolleginnen informieren ausführlich rund um das Thema Pflege und Versorgung nach dem stationären Aufenthalt.

Unser Team rund um das Thema Pflege / Pflegebedürftigkeit

Kerstin Thien, Leitung

Anja Behnen

Themen im Überblick

  • Kostenlose Beratung für Patienten und deren Angehörige
  • Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI
  • Antrag auf Pflegestufe
  • Informationen zur Verhinderungspflege
  • Informationen zu Betreuungsleistungen SGB XI §45
  • Vermittlung von Hausnotrufanlagen, Essen auf Rädern usw.
  • Hilfe bei Verordnung häuslicher Krankenpflege nach SGB V im Rahmen der Behandlungspflege, z.B. Kompressionsstrümpfe anziehen, Injektionen, Medikamentenverabreichung, Wundversorgung, Blutzuckerkontrolle, usw.
  • Vermittlung von Hilfsmitteln wie z.B. Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, usw.
  • Einleitung von Reha-Maßnahmen
  • Anregung von gesetzlichen Betreuungen
  • Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Vermittlung zu Selbsthilfegruppen, zum familienentlastenden Dienst und zum Hospizdienst.

Um eine ausreichende Versorgung für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt sicherstellen zu können, ist es wichtig, dass die Pflegeberatung frühzeitig informiert ist. Wenn Sie z. B. demnächst operiert werden und anschließend eine Rehabilitationsmaßnahme ansteht, möchten wir für Sie zeitnah im Anschluss an die Operation einen Termin in einer Reha-Klinik vereinbaren. Hierzu benötigen wir Ihre Unterstützung, um einige organisatorische Dinge zu besprechen. Bitte nehmen Sie dann mit uns schon vor der Aufnahme ins Krankenhaus Kontakt auf.

Die Pflegeberatung erfolgt in unserem Haus nach den Richtlinien gem. §7a Abs.3 Satz 3 SGB XI.


SPRECHEN SIE UNS AN!

  • Telefon: 04491 940 7217

SIE ERREICHEN UNS:

Mo - Fr 8:00 - 15:00 Uhr




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