Entlassmanagement


Das Entlassmanagement ist eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe für alle Krankenhäuser. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt zu gewährleisten sowie eine strukturierte und sichere Weitergabe von relevanten Informationen sicherzustellen.

Im Rahmen der stationären Aufnahme wird Ihnen ein Informationsschreiben über das Entlassmanagement ausgehändigt und erläutert. Diesem Verfahren können Sie auf einem separaten Einwilligungs-/Ablehnungsbogen mit Ihrer Unterschrift zustimmen oder widersprechen.

Ihre Einwilligung geben Sie für den Fall, dass wir Kontakt mit Ihrem Kostenträger aufnehmen müssen. Dies trifft dann zu, wenn während der Behandlung im St.-Marien-Hospital ein besonderer Bedarf an Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Pflegebett, etc.), Heilmitteln (z.B. Physiotherapie, Logo- und Ergotherapie), Rehabilitations-maßnahmen, häusliche Krankenpflege o. ä. festgestellt wird.

Wir dürfen dem Kostenträger keine Informationen zukommen lassen, wenn Sie dem Entlassmanagementverfahren nicht zustimmen. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen bei Ihrer Weiterversorgung führen, wenn bei Ihnen z. B. Reha-Maßnahmen erforderlich sind.

Eine Entlassung mit Versorgungsbedarf benötigt eine frühzeitige Planung. Unser Behandlungsteam bereitet die einzelnen Maßnahmen zeitgerecht, teilweise schon kurz nach Ihrer Aufnahme, vor. Dazu gehören Beratungsgespräche durch unser Entlassmanagement, Visitengespräche durch Ihre Stationsärztin/-arzt und viele weitere Maßnahmen.

Am Entlassungstag sind in der Regel alle Termine mit evtl. notwendigen Weiterversorgungseinrichtungen, wie bspw. Rehabilitationskliniken, ambulanter Pflegedienst, Pflegeheim, vereinbart. Sie erhalten den Entlassungsbrief für Ihren weiterbehandelnden Arzt/Ärztin, notwendige Verordnungen für die oben aufgeführten Maßnahmen sowie von Ihnen konkret gewünschte Dokumente, wie bspw. Untersuchungsbefunde, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für max. 7 Tage usw. Ihr persönlicher Medikationsplan wird Ihnen bei einem Einnahmebedarf von mehr als zwei Arzneimitteln unaufgefordert von uns mitgegeben. Der diensthabende Arzt wird zur Sicherstellung und zum Schutz von Patienten und Daten, die Fallnummer und den Aufnahmetag vor Auskunftserteilung abfragen und mit Ihnen abgleichen müssen.

Für die Ausstellung von Arzneimittelrezepten wenden Sie sich bitte wie bisher an Ihren behandelnden Haus – oder Facharzt.


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